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EXAMEN
Examen
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Wichtige Infos zur Meldung 1. Theologische Prüfung / Erstes Kirchliches Examen
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Zeitpunkt der Meldung und Fristen*: Du willst zum 1. April ins Vikariat? Dann meldest du dich am 1. April des Vorjahres zum Examen an, gleiches gilt für den 1. Oktober. (*Die Stichtage zur Meldung, 1. April und 1. Oktober, sind Ausschlussfristen: Zu diesem Termin müssen alle Unterlagen im Theologischen Ausbildungs- und Prüfungsamt in Schwerin angekommen sein. Am besten alles 2 Wochen vor Fristablauf per Post schicken! Du bekommst das Formblatt "Antrag für das Examensstipendium" direkt aus Schwerin, wenn du dich offiziell zum Examen meldest.)
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Nachweis über das abgeschlossene Hauptstudium*: Mit der Meldung müssen alle Leistungen des Hauptstudiums und dessen Abschluss nachgewiesen werden (siehe Formular “Nachweis Abschluss Hauptstudium"); danach erst startest du in die Integrationsphase (diese 2 Semester sind deine Examensvorbereitung, die du je nach Lerntyp gestalten kannst). (*Studierende der Uni HH wenden sich an das Studienbüro der religionsbefassten Fächer (Franziska Brügmann) – hier wird für euch der Nachweis zur Meldung direkt erledigt. | Studierende der Uni Greifswald wenden sich an das Büro (Sylke Lubs) – hier wird für euch der Nachweis zur Meldung direkt erledigt. | Studierende einer anderen Uni füllen bitte selbstständig das Formular zum Nachweis aus.)
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Studienbuch im Original oder Transkript: Frau Buller, Frau Thiess und Frau Dankert im Sekretariat prüfen für euch, ob alles korrekt eingereicht wurde. Dazu benötigen sie zwingend euer Studienbuch im Original oder euer Transkript.
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Dringendes kurz vor oder während eurer Examensphase: Z.B. über die Fortführung des Durchganges oder ganz konkrete Fragen zu einzelnen Scheinen – dann empfehlen wir den kurzen Draht > ruft direkt bei Frau Dankert an +49 385 20223-122.
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Formulare
Meldung zur 1. Theol. Prüfung (bitte ausdrucken und per Hand ausfüllen)
Meldung zur 1. Theol. Prüfung (ausfüllbares und druckbares PDF)
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Meldung zur 1. Theol. Prüfung (alte PO vom 05.05.2009)
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Nachweis über den Abschluss des Hauptstudiums als PDF
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Nachweis über den Abschluss des Hauptstudiums als Worddatei
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Zeitpläne
(Die Meldung zum Examen erfolgt immer 1.4. und 1.10., also knapp ein Jahr vor dem tatsächlichen Abschluss.)
​Zeitplan Examen: Abschluss Juli/August 2025
​Zeitplan Examen: Abschluss Februar/März 2026​
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Zeitplan Examen: Abschluss Juli/August 2026
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Zeitplan auf dem Weg ins Vikariat 2025/2026
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Nach dem Studium
Rechtstexte und Prüfungsordnungen
Prüfungsordnung für die 1. Theologische Prüfung
Prüfungsordnung für die 2. Theologische Prüfung
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Rechtssammlung der Nordkirche (immer auf dem aktuellen Stand mit Suchfunktion)
Pastorenvorbereitungsdienstverordnung (Vikariatsgesetz)
Übersicht zur Pastorenvorbereitungsdienstverordnung
Übersicht zur Rechtsverordnung zur Förderung von Promotionen
Rechtsverordnung über das Vikariat im Ehrenamt
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Rechtsverordnung über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Rechtsverordnung über die Förderung von Promotionen
Merkblatt zum Promotionsstipendium
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Kriterien für die Aufnahme ins Vikariat (Vikariatsaufnahmeverordnung)