VORAUSSETZUNGEN
Gut zu wissen
Ohne Numerus Clausus:
Du brauchst das Abi, um Theologie zu studieren. Es gibt aber keinen Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus).
Voraussetzungen:
> Latein, Griechisch und Hebräisch*
Keine Altersbegrenzung, allerdings…
gibt es im Blick auf das Berufsziel des Pfarramtes Altersgrenzen bei der kirchlichen Verbeamtung nach dem 2. Examen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, nicht als Beamt*in im Pfarrberuf zu arbeiten, dennoch raten wir älteren Interessent*innen ihren Berufswunsch mit Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor im theologischen Ausbildungs- und Prüfungsamt zu besprechen.
*Die Sprachen können in den ersten Semestern oder in den Semesterferien (zum Teil auch schon vor dem ersten Semester) erworben werden.
Sprachen-Angebot an den Unis
Kiel
Latein
Griechisch
Hebräisch
Hamburg
Latein (nur an der Volkshochschule)
Griechisch
Hebräisch
Rostock
Latein
Griechisch
Hebräisch
Greifswald
Latein
Griechisch
Hebräisch
MEINUNGEN
„Ich muss mich nicht einfach auf die Übersetzungen anderer verlassen, sondern kann die Texte selber verstehen und dadurch viel besser auslegen.
Ich studiere gerne alte Sprachen, weil mich das in eine ganz andere Lebenswelt hineinzieht“
Leah Studentin
Dr. Matthias de Boor
Oberkirchenrat (Leitung)
Schwerpunkte:
1. und 2. Theologische Prüfung, Informationen zum Bewerbungsverfahren und Vikariat, Anerkennung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen, Rechtstexte, Fördermöglichkeiten und Stipendien, Steuerfragen, Elterngeld, Mutterschutz, Fragen und Info-Veranstaltung rund um das 1. Examen
matthias.deboor@lka.nordkirche.de
Telefon: +49 385 20223-115
Landeskirchenamt
Außenstelle Schwerin
Referat Theologische Ausbildung und Prüfung
Münzstraße 8
19055 Schwerin