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VORAUSSETZUNGEN

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Gut zu wissen

Ohne Numerus Clausus:

Du brauchst das Abi, um Theologie zu studieren. Es gibt aber keinen Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus).

 

Voraussetzungen:

> Latein, Griechisch und Hebräisch*

Keine Altersbegrenzung, allerdings…

gibt es im Blick auf das Berufsziel des Pfarramtes Altersgrenzen bei der kirchlichen Verbeamtung nach dem 2. Examen. Natürlich gibt es die Möglichkeit, nicht als Beamt*in im Pfarrberuf zu arbeiten, dennoch raten wir älteren Interessent*innen ihren Berufswunsch mit Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor im theologischen Ausbildungs- und Prüfungsamt zu besprechen.

*Die Sprachen können in den ersten Semestern oder in den Semesterferien (zum Teil auch schon vor dem ersten Semester) erworben werden.

Sprachen-Angebot an den Unis

Kiel

Latein

Griechisch

Hebräisch

Hamburg

Latein (nur an der Volkshochschule)

Griechisch

Hebräisch

Rostock

Latein

Griechisch

Hebräisch

Greifswald

Latein

Griechisch

Hebräisch

MEINUNGEN

Hebräische Schriften

„Ich muss mich nicht einfach auf die Übersetzungen anderer verlassen, sondern kann die Texte selber verstehen und dadurch viel besser auslegen.
Ich studiere gerne alte Sprachen, weil mich das in eine ganz andere Lebenswelt hineinzieht“

Leah Studentin

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Kontakt MdB
Beratung und Kontakt
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Dr. Matthias de Boor

Oberkirchenrat (Leitung)


Schwerpunkte:
1. und 2. Theologische Prüfung, Informationen zum Bewerbungsverfahren und Vikariat, Anerkennung von Prüfungen und Lehrveranstaltungen, Rechtstexte, Fördermöglichkeiten und Stipendien, Steuerfragen, Elterngeld, Mutterschutz, Fragen und Info-Veranstaltung rund
um das 1. Examen


matthias.deboor@lka.nordkirche.de
Telefon: +49 385 20223-115

Landeskirchenamt
Außenstelle Schwerin

Referat Theologische Ausbildung und Prüfung

Münzstraße 8

19055 Schwerin

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